Jurafakten - // Eine derartige Kontrolle greift in das Persönlichkeitsrecht der Kunden ein. Weder Angestellte eines Geschäfts, noch vom Inhaber beauftragte Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten dürfen Taschen kontrollieren (BGH, 03.11.1993, VIII ZR 106/93).
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KONSUMENT - 🛍️🕵 Taschen- oder Personenkontrollen darf für jede Art von Geschäft nur die Polizei durchführen. Personal oder Privatdetektive können Kunden maximal anhalten – und allenfalls die Polizei rufen; aber dafür muss
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